Raus aus dem Alltag, rein ins THW!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  1. Sie haben ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit.
  2. Sie sind bzw. du bist mindestens sechs Jahre alt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
  3. Sie möchten das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
  4. Sie sind bereit, im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Eignung eine Einsatzbefähigung zu erwerben oder unterstützend im Rahmen Ihrer Fähigkeiten eingesetzt werden.
  5. Sie sind grundsätzlich bereit, an Einsätzen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen und sich entsprechend ausbilden zu lassen.
  6. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  7. Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  8. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  9. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Annahme des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

 

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW arbeitet mit den Arbeitsgebern als Partner eng zusammen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW finden sie hier.

 

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

 

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Die Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und die EInbindung in die Gemeinschaft. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Helferinnen und Helfer haben insbesondere

  • sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
  • an den für sie nach Dienst- und Ausbildungsplan angesetzten Dienstveranstaltungen teilzunehmen,
  • dienstlichen Vorschriften und Weisungen nachzukommen,
  • sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich kameradschaftlich und gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen,
  • überlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Gerät und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden,
  • Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben,
  • die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
  • an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen,
  • während des Dienstes auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen von dem Alkoholverbot zulassen.

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten kann der THW-Ortsbeauftragte z. B. Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

 

Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sind vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn.

 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht an Einsätzen teilnehmen möchte oder keine Einsatzbefähigung erwerben kann?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Je nach Interesse und Fähigkeiten können Sie unterstützende Fähigkeiten ausüben, z. B. Betreuung der Minigruppe, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Aufgaben bei der Unterhaltung der Liegenschaft etc. Welcher Tätigkeit eine Helferin oder ein Helfer ohne Einsatzbefähigung konkret nachgeht, kann gemeinsam vor Ort entschieden werden.

Entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Voraussetzungen müssen dabei natürlich auch von Helferinnen und Helfern ohne Einsatzbefähigung beachtet werden. Um das THW und seine Aufgaben kennenzulernen, erhalten auch diese Helferinnen und Helfer eine niedrigschwellige Ausbildung (angepasste Grundausbildung).

Ausbildungszeiten

Jeden Mittwoch von 19:00 - 22:00 Uhr

Jeden 3. Samstag im Monat von 8:00 - 16:00

Bitte beachten Sie das wir zu diesen Zeiten unsere Übungsdienste abhalten und es dadurch möglich ist das wir nicht an der Liegendschaft anzutreffen sind. Um eine kurze telefonische Mitteilung über ihren Besuch wird gebeten.