Allgemeine Informationen

In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Feueralarm

 Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Katastrophenalarm

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.

 

Wichtige Informationen

1. In geschlossene Räume begeben

- Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen!
- Nehmen Sie schutzlose Passanten auf!

2. Fenster und Türen schließen!
- Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!
- Nicht rauchen, keine Funken verursachen!
3. Radio und Fernsehen einschalten!
4. Nicht telefonieren!
- Greifen Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, ...) zum Telefon!
- Verwenden Sie dann nur die Notrufnummer 112 und 110!

 

Im Verteidigungsfall bedeutet das Signal Luftschutzalarm

Entwarnung

Dieses Signal bedeutet das Ender der Gefahr. Weitere Hinweise über Fernseher und Rundfunk beachten.

Signal: Andauernder Heulton von 1 Mintue dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.

 

(Quelle: Bayrisches Staatministerium des Innern, für Bau und Verkehr)

Probealarm

Jeden 1. Samstag im Monat findet eine Probealamierung statt um die Sirenenanlagen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.